Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Laptop Guru) geschlossenen Verträge über Dienstleistungen zur Einrichtung von Laptops sowie den Verkauf von Softwarelizenzen.

2. Leistungen

Umfasst sind insbesondere: Installation von Windows 10/11, Treiber- und Windows‑Updates, E‑Mail‑Einrichtung, optionale Installation von Software, optionale Bereitstellung von Softwarelizenzen (Windows 11 Home/Pro, Antivirus, Microsoft 365 Single).

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in EUR. Die jeweils gültigen Preise sind auf der Website ausgewiesen. Versandkosten fallen zusätzlich an. Zahlung erfolgt nach Vereinbarung (z. B. Vorkasse, Barzahlung bei Übergabe, Überweisung).

4. Versand und RisikoĂĽbergang

Der Versand erfolgt mit dem gewählten Dienstleister (DHL, DPD, GLS, Hermes, UPS). Die Versandkosten richten sich nach der Auswahl im Bestellprozess. Das Versandrisiko geht gemäß gesetzlichen Bestimmungen über.

5. Lizenzen und Aktivierung

Es werden ausschließlich Original‑Lizenzen bereitgestellt. Die Laufzeit beträgt – sofern angegeben – 1 Jahr. Der Kunde erhält die Lizenzunterlagen bzw. Nachweise auf Wunsch elektronisch.

6. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen und Zugangsdaten bereit und sorgt für Datensicherung seiner vorhandenen Daten vor Übergabe des Gerätes.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Software Dritter gelten die jeweiligen Lizenz- und Gewährleistungsbedingungen der Hersteller.

8. Haftung

Eine Haftung für Datenverlust wird ausgeschlossen, soweit dieser nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich.

9. Widerruf fĂĽr Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hinweise und ein Muster‑Widerrufsformular werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: 24.10.2025